Eines kommt rein - eines geht raus!
Teil 3: Medizintechnikpark bewirtschaften
Die Wünsche den Medizintechnikpark zu erweitern, sind vielfältig.
Sie kennen das sicher: Im Anschluss an eine Messe oder einen Außendienstbesuch kommt ein Arzt „frischverliebt“ zu ihnen. Das neueste Medizintechnikgerät mit vielen neuen Features ist einfach zu reizvoll. Obwohl bereits ein ähnliches Gerät im Haus ist, sind die neuen Features außergewöhnlich, so zumindest die erste Einschätzung. Somit ist die weitere Vergrößerung des Medizingeräteparks vorprogrammiert.
- Medizinische Geräteparks haben den Hang zum Wachstum, wenn sie nicht konsequent bewirtschaftet werden.
Vermeiden sie bei der Beschaffung Medizintechnikparkerweiterungen
Prinzipiell steht einer Neu- / Ersatzbeschaffung nichts im Wege, solange die alten Geräte ebenfalls bedacht werden. Eine Beschaffung sollte nicht zur Erweiterung des Medizintechnikparks führen. Realistisch betrachtet sind Erweiterungen tatsächlich in den wenigsten Fällen nötig. Beispiele hierfür wären z.B. eine deutliche Erhöhung der Untersuchungsfrequenz, so dass die aktuellen Geräte an ihrer Auslastungsgrenze angekommen sind und zwingend zusätzliche Geräte für weiteres Wachstum benötigt werden.
Häufig sind Geräte end of life und müssen ersetzt werden oder neue Modelle weisen einen technischen Fortschritt auf.
Grundsatz 1: Es gibt nur Geräte im Austausch
Sofern sie ein neues Gerät anschaffen, achte sie immer darauf, dass ein anderes / altes Gerät den Betrieb verlässt. Dazu haben sie mehrere Möglichkeiten:
a) Verkauf
Sofern das Gerät noch einen Restwert aufweist, verkaufen sie es. Vielleicht kann es an andere Spitäler weiterverkauft werden. Aktivieren sie ihr Netzwerk!
Auch alte Geräte können verkauft werden, es gibt spezialisierte Dienstleiter, die Altgeräte für den Export ankaufen.
b) Verhandlungsmasse
Nutzen sie das alte Gerät als Verhandlungsmasse. Besonders zum Schluss der Verhandlungen liegt so noch das ein oder andere Prozent drin. Sie können es auch zum Grundsatz für ein Geschäft machen, dass das alte Gerät mit dem neuen Hersteller das Haus verlässt.
c) Herstellerprogramme
Manche Hersteller bieten spezielle Rückkaufprogramme, beim Update eines bestehenden Systems. Somit wird der Anreiz geschaffen, beim selben Hersteller zu bleiben und gleichzeitig werden die Geräte einer sinnvollen Wiederverwertung zugeführt
Grundsatz 2: Keine Geräte wandern in den Keller
Halten Sie auch ein Gerätelager im Keller – Glückwunsch, sie sind nicht das einzige Einrichtung. Die Devise: „Man kann es sicher irgendwann brauchen“ funktioniert nur leider in den seltensten Fällen. Viel wahrscheinlicher verstauben die Geräte friedlich vor sich hin.
Darüberhinaus ein weiterer Hinweis: Achten sie zwingend darauf, dass diese „Kellergeräte“ auf keinen Fall versehentlich wieder in den Betrieb gelangen und Patienten damit behandelt werden. Neuinbetriebnahme und Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) müssen zwingend vorher erfolgen. Das Haftungsrisiko bei solchen Geräten ist beträchtlich. Daher solchen Situationen erst gar keine Möglichkeit einräumen.
Grundsatz 3: Ausweitung nur bei Vollauslastung
Prüfen sie die Auslastung genau. Sofern keine Auslastungsmarker (z.B. Software, Betriebsstundenzähler o.ä.) vorhanden sind, sind z.B. auch Taxpunkte ein guter Anhaltswert für die aktuelle Auslastung. Bei großen / teuren Geräten lohnt es sich auch eine kleine Wachstumsanalyse durchzuführen, ob ein erwartetes Wachstum auch tatsächlich der Realität entspricht.
Grundsatz 4: Schaffen sie Verbindlichkeit
Wer kennt es nicht, ein großartiges neues Gerät wurde angeschafft und kurze Zeit später kündigt der Arzt oder der Belegarzt widmet sich einem anderen Haus. Die Folge: ein weiteres, ungenutztes Gerät im Haus.
Klären sie vorher: Gibt es Sharingmöglichkeiten oder die Möglichkeit, dass auch ein anderer Arzt oder Fachbereich damit arbeiten kann?
Insbesondere bei teureren Geräten, welche exklusiv nur von einem Arzt genutzt werden, haben sich Verpflichtungsvereinbarungen bewährt. Verpflichten die den Arzt, für einen Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl Untersuchungen das Gerät zu nutzen, ansonsten beteiligen sie ihn an den Anschaffungskosten. Eine kleine Vereinbarung genügt meist.
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Befreien sie sich rechtzeitig von alten Geräten!
Jedes Gerät, das sich im Haus befindet, generiert Folgekosten. Selbst Geräte die außer Betrieb sind, müssen gelagert und irgendwann entsorgt werden.
Die Tendenz, alte Geräte zu sammeln ist besonders in Einrichtungen des Gesundheitswesens häufig zu beobachten.
Eine weitere Alternative den Medizintechnikpark immer aktuell zu halten sind z.B. auch Leasingangebote. Bei einem Restwertleasing sparen sie nicht nur Geld, das Gerät verlässt nach Ende der Laufzeit auch das Haus und macht Platz für die nächste Generation.
Kosten / Aufwand
geringe Kosten, geringer Aufwand
Wirkung
Mittelfristig sichtbarer Erfolg
Umsetzbarkeit
geringe Auswirkung aufs Kerngeschäft, kein politischer Impact
Fazit: Nicht nur Marie Kondo plädiert für Ordnung - Bei medizintechnischen Geräten ist sie essentiell.
Wir optimieren ihren Medizintechnikpark!
„Infolge von vielen umgesetzten Optimierungsprojekten kenne ich nicht nur die Verbrauchsmaterialbranche, sondern unterstütze sie auch bei der Medizintechnikbeschaffung. Als langjähriger Leiter Einkauf und Beschaffung bringe ich ihrem Betrieb nicht nur neue Optimierungsideen, sondern stelle auch den Kontakt zu den passenden Dienstleistern her und führe auf Wunsch auch die Verhandlungen. Dabei beachten wir nicht nur das Gerät selbst sondern senken auch die indirekten Kosten. Aus der Praxis für die Praxis!“
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