Die Abschaffung der Honorarpools - Fluch oder Segen?

Honorarpools und leistungsabhängige Vergütung kommen zunehmend in Verruf...

In vielen Kantonen wird die Abschaffung einer leistungsabhängigen Vergütung gefordert oder gesetzlich verankert. Mutmaßlich sollen dadurch Fehlanreize und unnötige Eingriffe verhindert werden. Die Diskussion unter den verschiedenen Anspruchsgruppen über die Anschaffung der Honorarpools wird dabei hitzig geführt.

Spitäler sind zunehmend gefordert, das hat auch die Coronakrise bewiesen, betriebswirtschaftlich zu handeln. Unter Strich ist es der politische Wille, die Spitäler finanziell unter Druck zu setzen, um eine höhere Effizienz und geringere Kosten im Gesundheitswesen zu erreichen. Dieser Druck wird in allen Bereichen des Spitals sichtbar. Zusammenfassend war die Gleichschaltung der ärztlichen Honorare mit den Zielen eines Krankenhauses bislang für beide Seiten lohnend.

Heute Honorarpools und morgen?

Das Ende der Honorarpools?

Einerseits steigt der Wettbewerb und andererseits steigen die Personalkosten. Allein die Teuerung und Lohnerhöhungen der letzten Jahre haben zu einem Ungleichgewicht geführt. Bezogen auf einen Industriebetrieb würde dies mit steigenden Produktpreisen kompensiert, im Gesundheitswesen sind die Tarife jedoch zum Teil seit Jahren unverändert. Daher ist die einzige Möglichkeit zum Ertragswachstum die Mengenausweitung. Zum einen findet sie organisch statt zum anderen in einem harten Wettbewerb um zusatzversicherte Patienten, da bei diesen die tarifliche Situation deutlich besser ist, als im Grundversicherungsbereich.

Bislang waren hier die Ärzteschaft und die Spitäler im Gleichklang unterwegs, denn auch für die Ärzte waren eine hohe Anzahl an Zusatzversicherten attraktiv, sicherten sie ihnen doch auch die Einnahmen für die Füllung der Honorarpools. Dieses System ist jedoch unter Druck geraten. Mit dem Honorarsystem geht auch die Mutmaßung zu Fehlanreizen und einer sinkenden Schwelle zur Eingriffsindikation einher. Dass jedoch eine hohe Anzahl zusatzversicherter Patienten mit dem Ruf und der Qualität eines Krankenhauses und eines Arztes in Verbindung steht, wird dabei übersehen.

Fixlöhne und variabler Anteil

Indes geht man kantonal völlig unterschiedlich mit dem Thema um. Während in einigen Kantonen Honorarsysteme weiterhin bestehen bleiben, sind andere Kantone bestrebt rechtlich diese zu unterbinden. Folglich stellt dies sowohl die Spitäler wie auch die betroffenen Ärzte vor große Veränderungen. Allein die Umstellung ist häufig schon problematisch, da in vielen Fällen eine Sparübung dahinter vermutet wird.

      • Fixlohn
        Indem die Fixlöhne angehoben werden, entsteht für die Ärzte eine deutlich höhere Sicherheit auf Kosten der Spitäler. Beispielsweise mussten während des Corona Lockdowns auch Ärzte, zum Teil empfindliche, Honorareinbußen hinnehmen. Künftig liegt hier das gesamte Risiko auf den Schultern der Spitäler. Der hohe Fixlohnanteil sorgt unter anderem auch dafür, dass die Motivation zu Leistungserfassung sinken wird. Auch der Zusatzversicherungsanteil wird zunehmend unwichtiger, da hierfür keine Incentivierung mehr erfolgt. Beides wird den Druck auf die Spitäler weiter erhöhen.

      • variabler Anteil
        Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass dem variablen Anteil zunehmend Bedeutung zukommen wird. Auch wenn dieser nur ca. 20 – 30% ausmacht, ist er ein gewichtiges Steuerungselement. Insofern kommt der Ausgestaltung eine hohe Bedeutung zu. Dies gilt nicht nur für finanzielle Aspekte, auch qualitative Aspekte wie Eingriffsindikation und Outcome sind dabei nicht zu vernachlässigen.

Steuerungsanreize durch variable Lohnbestandteile

Je nach Ausgestaltung hat man die Möglichkeit die betrieblich übergeordneten Interessen mit den angestellten Ärzten zu synchronisieren. Aspekte wie Qualität, Indikationsstellung, wirtschaftliches Ergebnis, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Kostenbewusstsein können hier durchaus Berücksichtigung finden. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Bemessungsgrundlage des variablen Lohnanteils einfach, transparent und nachvollziehbar gesetzt wird, da sonst Unfrieden vorprogrammiert ist.

Herausforderung bei der Umstellung

Der Teufel steckt wie so häufig im Detail. Fragenstellungen wie Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit sind häufige Problemquellen. Auch die gesamte Vorsorge ist alles andere als trivial. Häufig haben die Spitäler andere Vorsorgelösungen und Grenzwerte der versicherten Löhne, als dies bei privater Vorsorge der Ärzte der Fall ist. Nur eine saubere Auslegeordnung ist zielführend, dass nicht später das böse Erwachen kommt. zuletzt muss auch der formale Part des Vertrages geprüft werden.

Wir beraten beide Seiten, Ärzte wie Spitäler, bei der Umstellung.

Häufig sind die Bedürfnisse, die beiden Seiten haben, gar nicht so weit voneinander entfernt. Da diese meist jedoch ein hochemotionales Thema ist, schließlich geht es um den eigenen Lohn und unter Umständen den Verlust der Autonomie der Honorarverteilung in der Klinik, macht es Sinn sich neutrale Unterstützung zu holen. Damit gelingt es für beide Seiten die ein oder andere Sprengfalle zu entschärfen, bevor sie explodiert. Wir verstehen nicht nur die betriebswirtschaflichen Fragestellung...

Die Umstellung der ärztlichen Verträge ist ein komplexer Prozess...

Anders ausgedrück beinhaltet er viel Zündstoff und Fallstricke. Ungeachtet dessen gehen viele Spitäler diese Umstellung blauäugig an. Richtigerweise holen sie die Anspruchsgruppen von Anfang an ins Boot. Erarbeiten Sie konstruktive Lösungen mit den betroffenen Ärzten. Ein ausgeklügeltes Lohnsystem muss nicht intransparent sein, ganz im Gegenteil, smart ist es nur dann, wenn es leicht verständlich ist und wenig Ansatzpunkte für Interpretationen lässt. Die richtigen Ziele sind das Maß der Dinge.

Überdies gilt besonderes Augenmer der privaten Vorsorge und den häufig inkongruenten Plänen. Indem sie sich dieser Problematik bewusst sind, lässt sie sich mit dem nötigen Knowhow jedoch meist sehr gut beheben.

Zuletzt müssen juristische Feinheiten der Vertragsausgestaltung geklärt werden und im Falle des Falles auch solche Themen wie Änderungskündigungen bedacht werden, falls es zu gar keiner Lösung kommt.

Andreas Mika
Geschäftsführer

Vertragsänderungen lassen keinen Platz für Experimente!

„Vertrauen Sie daher auf unsere Erfahrung. Wir haben bereits mehrere Umstellungen begleitet und wissen genau, worauf sie achten sollten. Dies gilt nicht nur für den administrativ, formalen Teil, sondern besonders für die betrieblichen Begleiterscheinungen.“

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