Belegarztverträge
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ein Faß ohne Boden?
Viele Belegärzte - viele Belegarztverträge?
Sie beschäftigen viele Belegärzte und haben mindestens genauso viele unterschiedliche Belegarztverträge? Über die Jahre haben sich Sonderregelungen eingeschlichen und das Handling ist ein Ding der Unmöglichkeit, denn beinahe jeder Arzt hat Sonderregelungen in seinem Belegarztvertrag? Der monatliche Honorarlauf wird zum Graus – Reklamationen, Rückforderungen und Verzögerungen der Honorare sind an der Tagesordnung und immer wieder kommt es vor, dass für bestimmte Fälle völlig überhöhte Honorare fällig werden, die nur mit mühsamen Einzelgesprächen abgewendet werden oder überhaupt nicht auffallen?
Das muss nicht sein. Mit einer stringenten vertraglichen Steuerung können sie dem wirkungsvoll entgegenwirken. Vielmehr noch, eine gute vertragliche Basis lässt sogar Materialbündelung und Standardisierung zu und unterstützt diese maßgeblich. Wie es funktioniert erfahren sie im folgenden Artikel
- Je mehr Belegärzte in der eigenen Klinik tätig sind, desto wichtiger ist eine Standardisierung der Verträge.
Je höher der Standardisierungsgrad, desto einfacher die Steuerung
Was in der Medizin der Behandlungspfad ist in der Belegarztsteuerung der standardisierte Vertrag. Zu allererst sind mehrere Stolpersteine zu beachten, denn die Steuerung kann bei falscher Anwendung durchaus auch negative Konsequenzen haben.
1. Honorare
Wer glaubt, Honorare bleiben vertraulich, der irrt. Hüten sie sich vor den „Starhonoraren“, es sei denn, sie zielen auf endlose Diskussionen mit den bisherigen Ärzten ab. Auch hochkomplexe Systeme erzielen nicht den gewünschten Erfolg. Halten sie es simpel und vor allem automatisiert abbildbar in ihren Systemen. Optimalerweise schreiben die Ärzte keine Honorarnoten mehr, sondern erhalten eine monatliche transparente Abrechnung aus ihren Systemen.
Bewährt haben sich im Grundversicherungsbereich %tuale Systeme, die sich an Ihrer Abgeltung orientieren, im Zusatzversicherungsbereich gilt ähnliches. Mit smarter Ausgestaltung sparen sie sich sogar noch administrativen Aufwand.
2. Haftung
Mit externen Ärzten gehen auch spezielle Haftungsrisiken einher. Beispielsweise beschränken sich nicht nur auf Behandlungsfehler, auch Reputationsschäden durch die Verwendung neuartiger Implantate, Abrechnungsfehler o.ä. können entstehen. Dies sollte vertraglich abgebildet sein und ein entsprechender Schutz bestehen.
3. Material- und Prozessstandardisierung
Dadurch, dass sie viele Belegärzte beschäftigen, steigt automatisch auch die Zahl der Wünsche. Halten sie von Anfang an die Spielräume eng und lassen sie ihr Haus das Material und die Prozesse vorgeben. Dies gilt besonders für Implantate, Stapler, Osteosynthesemateralien. Dies können sie auch durch Kostenbeteiligungen in den Verträgen unterstützen. Eine klare vertragliche Grundlage erleichtert künftige Einkaufsentscheidungen und Materialstandardisierungen entscheidend. Auch Materialien aus den eigenen Praxen sind ein Unwesen, welche in Zeiten von MDR (Europäische Verordnung für Medizinprodukte) ein NoGo sind. Auch solche „Importe“ in ihr Haus lassen sich wirkungsvoll unterbinden.
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Arztverträge sind politisch heikel und bergen großes Konfliktpotential.
Umso wichtiger sind eine saubere Vorbereitung und Kommunikation. Überlassen sie dies nicht dem Zufall. Durchdachte Honorarsystem, einfache Abläufe, automatisierte Kontrollmechanismen und Führungsunterstützung.
Zuerst analysieren wir mit Ihnen die bisherigen Schwachpunkte und bereiten Ihre Verträge mit Ihnen so vor, dass das Belegarztmodell auch mit Ihrer Unternehmensstrategie einhergeht und in vielen Bereichen berechenbar wird. Minimieren Sie Risiken und maximieren sie ihre Zusammenarbeit. Wir wissen, was bewährt funktioniert.
Agile Steuerung von Belegärzten ist kein Zufallsergebnis
Der finanzielle Druck steigt, Standardisierung ist das Gebot der Stunde. Insbesondere dort, wo Schnittstellen zwischen Klinik und externen Belegärzten bestehen, müssen diese transparent geklärt werden. Dies hat für alle Seiten Vorteile, auch wenn es manchmal mit Veränderungen einhergeht.
Indem sie den „Takt“ vorgeben, helfen sie ihrem Unternehmen in diversen medizinischen und nichtmedizinischen Bereichen. Synchronisieren Sie die Abläufe und das administrative Handling. Vereinheitlichen Sie die Honorare und beschleunigen sie deren Auszahlung. Minimieren sie ihre Haftungsrisiken und sorgen sie für Transparenz. Dies alles funktioniert nur mit der richtigen vertraglichen Grundlage.
Die richtige vertragliche Grundlage ist nicht nur ein formaler oder administrativer Akt, vielmehr regelt sie die gegenseitige Zusammenarbeit. Sowohl juristische Fragestellungen können geklärt werden, als auch klinische Abläufe haben die Möglichkeit neu geregelt zu werden. Indem das Haus den Takt vorgibt, gelingt es auch eine große Anzahl von Belegärzten mit den Inhouse Abläufen und Qualitätsstandards zu synchronisieren. Und selbst für Belegärzte mit hohem Volumen finden gute Bedingungen. Alles beginnt jedoch mit der richtigen Grundlage.
Belegarztverträge sind kein Hexenwerk
„Viele Jahre durfte ich über 70 ständige Belegärzte in eine Klinik einbinden. Indem ich die Probleme und die Fragestellungen kennen lernen durfte, weiß ich, dass das sehr konsensorientiert möglich ist. Die Grundvorraussetzung ist Klarheit, Vertrauen und eine gute vertragliche Grundlage. Damit schafft man die richtige Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit.“
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